Minijobs und Aushilfen: Welche Unterlagen wir für die Abrechnung brauchen
Aushilfen kommen und gehen, gerade in Gastronomie und Handel. Damit die erste Abrechnung pünktlich fertig ist, brauchen wir vom ersten Tag an ein paar Unterlagen – und zwar bevor die Person zum ersten Mal arbeitet.
Vor dem ersten Arbeitstag
- Personalfragebogen – Name, Anschrift, Geburtsdatum, Steuer-ID, Sozialversicherungsnummer, Krankenkasse, Bankverbindung. Wir stellen dir das Formular digital zur Verfügung.
- Angaben zu weiteren Beschäftigungen. Ob jemand noch einen anderen Job hat oder studiert, entscheidet darüber, wie abgerechnet werden muss. Das muss die Person selbst angeben und unterschreiben.
- Arbeitsvertrag mit Wochenstunden, Stundenlohn und Beginn.
- Bei Minijobs: die Erklärung zur Rentenversicherung, falls die Person sich von der Versicherungspflicht befreien lassen möchte.
Jeden Monat
- Stundenaufzeichnungen – Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit, pro Tag. Das ist bei Minijobs und in der Gastronomie Pflicht und die häufigste Lücke, die wir sehen.
- Änderungen: Adresse, Krankenkasse, Bankverbindung, Stundenumfang, Austritt. Am besten sofort, nicht am Monatsende.
- Ausgezahltes Trinkgeld, wenn es über die Kasse läuft.
Warum wir so früh fragenDie Anmeldung zur Sozialversicherung muss vor Arbeitsbeginn erfolgen. Wer eine Aushilfe am Freitag einstellt und uns am Montag Bescheid gibt, hat ein Wochenende ohne Anmeldung – und das ist kein Detail, sondern ein echtes Risiko für dich als Arbeitgeber.
So machen wir es einfach
Du bekommst von uns einen digitalen Fragebogen, den neue Mitarbeitende selbst ausfüllen – auf dem Handy, in fünf Minuten. Wir prüfen die Angaben, melden an und schicken dir die Abrechnung zum Monatsende als PDF. Änderungen meldest du uns kurz per Mail; wir bestätigen, sobald sie erfasst sind.
Bereit, die Belege loszuwerden? Legen wir los.
Schreib uns kurz, was du machst und wie viele Belege und Mitarbeitende monatlich anfallen. Du bekommst innerhalb eines Werktags ein konkretes Angebot.
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